Ein weiterer Schritt meines
Mobilitätskonzepts. Einbau
eines Aufzugs.
Am 1. Januar dieses Jahres
sind es 8 Jahre, dass ich den
Bahnhof von der DB
erworben habe. Jetzt werden
wir barrierefrei.
News
Was vor uns liegt und was hinter uns
liegt, sind Kleinigkeiten zu dem, was
in uns liegt. Und wenn wir das,
was in uns liegt, nach außen in
die Welt tragen, geschehen
Wunder. H.D. Thoreau
Den folgenden Text hatte ich meiner Webseite 2014 vorangestellt, nachdem ich in der
Anfangsphase meines Bahnhofserwerbs von vielen Seiten beschossen wurde.
Erst als die Balinger feststellen konnten, dass da einer nicht nur verbal aufzuwarten
weiss, sondern dann doch tatsächlich das macht, was er ankündigt, haben sich die
Wogen gelegt und nicht wenige sind froh darum, dass ich im Dezember 2012 den
Zuschlag von der DB erhalten habe.
Zitat von 2014: …..Das mein Erwerb des Bahnhofes Balingen für Schlagzeilen sorgen
würde, war mir angesichts der besonderen Umstände klar. Das sich daraus aber eine
Provinzposse entwickeln würde, bei der immer mehr klar wird, dass es nicht mehr um
eine Sachauseinandersetzung, sondern um eine zutiefst Persönliche handelt können
sie auf der Webseite nachlesen.
Angetreten mit der Idee etwas Positives zu bewirken habe ich mittlerweile mehr Zeit
darin investieren müssen gegen Neid, Mißgunst, Unwissenheit und Ignoranz
anzukämpfen, als mir lieb wäre.
Wie sehr an diesem Fall klar wird, wie Politik betrieben wurde und betrieben wird,
können sie unter der Chronik nachlesen. Viel Spaß und erschrecken Sie nicht. Die
Wirklichkeit ist manchmal schlimmer, als man zu glauben wagt…..
Ich habe seit dem 1.1.2013 die folgenden Ausbauten vorgenommen und zum Abschluß
gebracht, die bislang einen Gesamtunfang von mehr als 850.000€ und eine Unmenge
an Arbeitsstunden erfordert haben.
•
Umbau des Heizungssystems mit Einbau von zwei je 74 kW Gasbrennwert-
thermen und einem BHKW mit 7,5 kW elektrischer und 23 kW thermischer
Leistung
•
Anschluß zweier Wohnungen, die bis 2013 noch mit Öleinzelöfen beheizt wurden
•
Sanierung der elektrischen Versorgung, sowie der Wasser- und
Abwasserversorgung
•
Einbau des E-Bike-Ladens
•
Einbau der DB- und DHL Agentur
•
Einbau von Toiletten im Südtrakt
•
Umbauten im Sozialraum des Fahrdienstes
•
Umbau des ehemaligen Backshops zu einem Café mit einem Gastraum aus dem
ehemaligen Wartesaal der I. und II. Klasse
•
Anbau eines Balkons auf der Südseite und Einrichtung einer Außenbewirtung auf
dem Gleis 1
•
Ausbau des Kellers im Südtrakt mit Küche mit Einbau eines Kühl- und
Gefrierhauses und einer Wärmerückgewinnung
•
Umbau der ehemaligen Wohn- und Büroräume im I. OG zu einem Hotel und
Schaffung von 9 Zimmern mit 20 Betten
•
Einbau einer Lounge im Hoteltrakt
•
Internetzugang mit einem Glasfaseranschluss der Zollernalbdata
Schon bei der Beantragung der Hotelzimmer wurde uns von Seiten der Bauverwaltung
klar gemacht, dass wir spätestens bei einer Erweiterung des Hotels die Befreiung von
der Pflicht zur Schaffung von Barrierefreiheit nicht mehr erhalten können.
Bei Ortsterminen mit Vertretern der Denkmalschutzbehörde wurde hierfür auch schon
der zukünftige Standort ausgelotet an der Südwand des Wartesaales unmittelbar neben
der senkrechten Stütze.
Da zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht klar war, dass die Bodenplatte des
Wartesaales auch infolge der fehlenden Unterkellerung nicht über eine ausreichende
statische Grundlage verfügt, war der Einstieg noch auf der Höhe des EG angedacht. Im
Hoteltrakt durchbricht der Aufzug die EG-Decke genau in der Rezeption. So, dass auch
eingeschränkte Hotelgäste ungehindert das Hotel erreichen können.
Nicht nur der harte erste Coronalockdown, sondern auch die nur zögerliche Rückkehr
zu „normalen Zuständen“ haben uns schwer gebeutelt. Am DB-Fahrkartenschalter sind
auch infolge der Reisebeschränkungen so viele Verluste angefallen, dass wir diesen
Teil am 16.10.2020 ganz einstellen mussten.
Unmittelbar nach der Ankündigung des 2. Lockdowns zum 1.11.2020 haben wir uns
entschlossen, diese kommende Phase, in der keine Bewirtung möglich ist, in der Form
zu nutzen, dass wir die für einen späteren Zeitpunkt geplanten Baumassnahmen zur
Schaffung der Barrierefreiheit so schnell als möglich umsetzen.
Der am 28.10.2020 ausgefertgte Bauantrag wurde am 3.11.2020 beim Bauamt
eingereicht und in der Eingangsbestätigung vom 10.11.2020 konnten wir lesen „dass
mit einer Entscheidung über den Antrag bis Ende Dezember 2020 gerechnet werden
kann.
In den Plänen war die Orientierung des Plattformaufzuges noch senkrecht zur
Rückwand, um im Dachgeschoss so viel Kopfraum, als möglich zu bekommen.
Es wurden auch Photosimulationen angefertigt, um sich den Aufzug im Raum bildlich
vorstellen zu können.
Eine 8-Seitige Abhandlung
mit dem aktuellen Bestand
im Kontext zu historischen
Beschreibungen von 1912
wurde verfasst und
beigefügt.
Hierbei wurde festgehalten,
dass der jetztige Wartesaal
ursprünglich dreigeteilt war in
eine Schalterehalle, in der
Fahrkarten verkauft wurden,
einen Durchgang zum Gleis, oder zu dem anschließenden Wartesaal der I,- und II,
Klasse, oder der II.- und IV. Klasse und im abgertrennten Nordwestlichen Bereich ein
Frachtgutbüro. Die jetztige Wand des Fahrdienstleiteraumes gab es noch nicht.
Unter der historischen Bodenplatte befinden sich eine Querwand und eine Längswand.
Orientiert an den beiden Wänden, die bis vor 60 Jahren noch auf der
Wartesaalbodenplatte aufgebaut waren.
Der Fliesenbelag, sowohl der West- Nord und auch Ostwand und die Bodenplatten
stammen aus den 60-er Jahren
Es fand am 10.12.2020 ein Ortstermin statt mit Vertretern der Baurechtsbehörde, der
Leiterin des Stadtplanungsamtes Frau Stengel und dem Mitarbeiter des
Landesdenkmalamtes Herrn Keitel.
Die geplanten Maßnahmen werden erörtert und vorgestellt. Um dem geplanten Aufzug
an der Nordseite des Wartesaales die nötige Basis zu verschaffen soll dieser
nachträglich unterkellert werden (siehe Statikplan links). Hierdurch wird nicht nur mehr
Lagerplatz geschaffen, der sich für die Unterbringung der Getränke am Besten eignet,
sondern auch der Brandschutz in den Kellergeschossen verbessert, da hierdurch
weitere Fluchtmöglichkeiten geschaffen werden können.
Der Aufzug der Firma LIfttec ist der kleinste Behinderten-Aufzug, der auf dem Markt
verfügbar ist und mit einer Außen-Breite von 1,59 m und einer Tiefe von 1,29 m nimmt
er in dem 6,71m breiten Saal gerade einmal ein Fünftel der Breite ein.
Der Aufzug wird erst in der ferneren Zukunft eingebaut werden und benötigt dafür
allenfalls eine Woche Einbauzeit. Die Hauptarbeiten würden bei Durchführung der
Maßnahme in der Zukunft dazu führen, dass alle Betriebsteile für mindestens 8 Wochen
geschlossen werden müssten. Der Ertragsverlust aus der DB- DHL-Agentur, dem Café
und dem Hotel dürften sich mit den anfallenden Personalkosten auf einen Betrag von
80. bis 100.000€ summieren. Es ist also Eile geboten. Ein weiterer Grund für eine
schnellstmögliche Ausführung der Baumaßnahme liegt auch in dem Umstand
begründet, dass ab 1.3.2021 Baumaßnahmen im Bereich des Bahnhofsvorplatzes
beginnen, die eine Vollsperrung der Bahnhofstrasse notwendig machen mit der
Konsequenz, dass der Verkehr über den Bahnhofsvorplatz umgeleitet werden muss. In
Kombination mit der Baustelleneinrichtung ein schwieriges Unterfangen.
Am 8.Februar 2021, also bald zwei Monate nach dem Ortstermin erhalten wir ein
Schreiben, in dem ein Abriss der Sachlage ebenso enthalten ist, wie die Beschreibung
der Dinge, die wir als „Hausaufgaben“ noch zu erledigen haben.
•
Darstellung des geplanten Aufzugs in den Architektenplänen, einschließlich
notwendiger Unter- und Überfahrt, sowie notwendiger technischer
Einrichtungen (Lage des Antriebs, Schaltschranks, etc.). Es wurde angeregt
einen Aufzugschacht in Stahlrahmen und möglichst großen Glasflächen zu
wählen, bei dem auf diagonale Aussteifungen verzichtet werden soll. Die Farbe
des Stahlrahmens soll zurückhaltend, neutral und passend zum
architektonischen Konzept gewählt und mit den Denkmalbehörden abgestimmt
werden.
•
Prüfung, ob der Aufzug aus Gründen einer besseren räumlichen Integration in
den bestehenden Wartesaal um 90° gedreht werden könnte. Dagegen wurden
vom Planer Bedenken wegen eventuell mangelndem Platz im Dachgeschoss
angemeldet. Eine Durchdringung der bestehenden Dachhaut wurde von den
Denkmalbehörden kritisch gesehen, dagegen wurde angeregt, den Aufzug ein
Geschoss tiefer enden zu lassen.
•
Räumliche Darstellung (Rendering, Fotomontage, etc) des Aufzugs im Wartesaal
zur Visualisierung der räumlichen Integration des Aufzugs in der Nische eines
Wandpfeilers und Unterzugs und der Durchdringung der kassettierten
Wartesaaldecke. Oberflächenmaterialien des geplanten Aufzugs, der Boden und
Wand und Deckenflächen sollen in Material und Farbe dargestellt werden.
•
Fliesenmuster und vermasste Fliesenspiegel für Boden und Wände des
Wartesaals. Die Wandfliesen sollten im unteren Bereich der Wände bis zur Höhe
der bestehenden Fliesen geplant werden.
•
Es wurde klargestellt, dass die Vollständigkeit der Unterlagen eine
Voraussetzung für die Prüfung des Antrags auf Baugenehmigung ist, jedoch nicht
notwendig eine Zustimmung zur Planung bedeutet.
Dem Vertreter des Landesdenkmalamtes ging es bei dem Gespräch vor allem darum,
dass der Aufzug so transparent als möglich erscheinen sollte. Dem Vorschlag, die
Richtung zu drehen, damit er nicht zu weit in den Raum ragen würde, haben wir
aufgenommen und bei einer Begehung des Dachgeschosses die Problematik erörtert,
dass dadurch der Aufzug eventuell ganz leicht die Dachhaut auf einer Länge von 130
cm durchstösst. Dies allerdings an einer Stelle, die allenfalls von Fahrgästen auf dem
Gleis 3 wahrgenommen werden kann.
Im Weiteren ging es noch um den Belag der neu zu errichtenden Bodenplatte. Die
Aufgabenstellung wurde erteilt Gestaltungsvorschläge zu machen anhand des
vorhandenen schwarzen Fliesen-Belages aus den 60-er Jahren.
Wir haben nach dem Termin Mustervorschläge eingereicht, die sich bei den
Bodenfliesen an dem ursprünglichen Charakter des Betonwerksteins orientieren. Einem
dunklen Belag, der vielleicht in den 60ern als praktisch und reinigbar angesehen wurde,
aber sicher heute keine Begeisterungsstürme hervorruft. Ein Artikel im Zollernalbkurier
aus dem September 1962 über die Sanierung der umgebauten Wartehalle trug dann
auch den sinnigen Namen „Nichts für schmutzige Bubenhände“.
Nachdem man uns von Seiten des Bauamtes erklärt hatte, dass wir selbstverständlich
erst anfangen dürfen, wenn die Prüfstatik vorgelegt werden kann, waren wir froh, dass
diese dann Anfang Februar vorgelegt werden konnte.
Baubeginn; weit gefehlt
In dem links stehenden Protokoll vom 8.12. (8 Wochen nach der Begehung erstellt)
wurden fehlende Unterlagen moniert:
Die nachgereichten Unterlagen sind nach wie vor unvollständig. Für eine Prüfung des
Vorhabens werden weiterhin benötigt:
•
Alle relevanten Grundrisse und Schnitte: Durch die Drehung des Aufzugs
ergeben sich Planänderungen in den Grundrissen aller Gebäudeebenen (s.o.).
Es müssen daher alle Grundrisse und Schnitte angepasst und neu eingereicht
werden. Insbesondere muss dargestellt werden, in welchem Geschoss der
geplante Aufzug endet und ob sein Einbau ohne Eingriff in die bestehende
Dachhaut und -konstruktion möglich ist.
•
Darstellung des Aufzugs, bezüglich Glasgrößen, Stahlrahmen und aussteifenden
Diagonalen in den Architektenplänen.
•
Räumliche Darstellung (Rendering, Fotomontage, etc.) des Aufzugs im Wartesaal
nach den genannten Kriterien (s.o.).
•
Vermasste Fliesenspiegel für Boden und Wände des Wartesaals (s.o.).
Lage und Orientierung des geplanten Aufzugs sind maßgeblich für die Beurteilung des
gesamten Vorhabens. Deswegen verbietet sich aus Sicht des Landesamts für
Denkmalpflege eine Teilbaufreigabe zur Unterkellerung des Wartesaals, bevor die
Genehmigungsfähigkeit des geplanten Aufzugs abschließend geprüft werden konnte.
Nach dieser Salamitaktik, bei der immer wieder Forderungen gestellt wurden nach
Plänen, Fotomontagen etc., ohne das erkennbar war, dass irgendwann mal ein
Endpunkt erreicht ist, haben wir uns entschieden, den Bauntrag rein darauf zu
beschränken, die Unterkellerung durchzuführen mit einer darauf neu zu errichtenden
Bodenplatte.
Es kann doch nicht unsere Aufgabe sein, dem Denkmalamt klar zu machen, dass nach
den geltenden Brandschutzbestimmungen die geforderte Ausführung in Glas gar nicht
zulässig ist, da sich damit die geforderte Brandwiderstands-Klasse F30 nicht realisieren
lässt.
Auch die Befürchtung, dass mit der vorgesehenen Öffnung die Orientierung des
Aufzuges im Raum im wahrsten Sinn zementiert wird, könnte man dadurch entkräften,
dass die Bodenplatte durchbetoniert wird und bei einem späteren Einbau eines
Aufzuges der Betonsäger die notwendige Öffnung herstellt. Bei einem Grundmaß von
129 zu 159 cm überhaupt kein Problem.
Uns geht und ging es nach wie vor darum, diese zeitaufwendigen Maßnahmen, die mit
Baulärm einhergehen und bei einer späteren Ausführung einen sinnlosen Stillstand des
Betriebes erfordert hätten, so schnell wie möglich in einer Phase auszuführen, in der
uns der Coronalockdown ohnehin zum Nichtstun verdammt hat.
An der Wandgestaltung wären keine Änderungen vorgenommen worden, da dies ja erst
mit dem Einbau eines Aufzuges Sinn macht.
Wir haben trotzdem den gewünschten Fliesenspiegel angefertigt, bei dem
schlußendlich noch die fehlende Bemaßung bemängelt wurde, die bei einem Muster
vollkommen irrelevant ist. Sie dient ja nur der Abschätzung von Proportionen und
Großenverhältnissen, oder zum Beispiel der Frage, wie weit die Fliesen an eine
Laibung anschließen, oder sie sogar umrunden. Ein Wunder, dass man nicht noch nach
dem fehlenden Nordpfeil gefragt hat.
Der zuständige Sachbearbeiter der oberen Denkmalschutzbehörde hat in seinem
letzten Schreiben festgehalten:
Der Wartesaal eines Bahnhofs ist für die meisten Besucher der einzige Innenraum des
Gebäudes, den sie betreten; für Reisende außerdem der Empfangsraum der Stadt
Balingen. Deswegen besitzt er zentrale Bedeutung für die Wahrnehmung des
Kulturdenkmals. Aus diesem Grund halte ich es für unverzichtbar, dass vor
Maßnahmenbeginn eine Planung des Zustandes nach Fertigstellung vorgelegt und mit
den Denkmalbehörden abgestimmt wird.
Für alle, die den aktuellen Zustand kennen, ist klar, dass sich dieser im Moment alles
andere, als ansprechend für die „zentrale Bedeutung“ offenbart. Allein das
Sammelsurium an verschiedenen, zum Teil stark beschädigten Fliesen, die die Wände
von Dreiviertel des Saales „schmücken“, spricht für sich.
Wir haben einen Mieter gefunden, der zum Anfang Mai den Fahrkartenschalter wieder
eröffnen will. Zusammen mit einem erheblich vergrößerten DHL-Angebot, das dann
auch die Paketabholung einbezieht. Sei vier Wochen wartet unser Bauunternehmer
geduldig darauf, anfangen zu können. Wenn es jetzt dann nicht losgeht, ist die Chance
vertan. Auch die, in die Gestaltung des Wartesaales Einfluss nehmen zu können. Ohne
Ausbau gibt es auch keinen Grund, an der Wandgestaltung etwas zu verändern.
Ich habe seit dem Erwerb des Bahnhofsgebäudes weithin sichtbar gemacht, dass hier
eine Belebung erfolgt ist, auf die andere Städte für Ihre Bahnhöfe verzweifelt warten.
Wenn leitende Mitarbeiter der Stadtverwaltung den Satz Wir geben es zu, dass Sie ein
Glücksfall für diesen Bahnhof darstellen, aussprechen, dann spricht das doch wohl für
sich.
Was ist so schwer daran zu verstehen, dass uns in der momentanen Lage
sprichwörtlich die Zeit davon läuft, wenn wir nicht sofort mit den Arbeiten beginnen.
Oder wäre es passender, die Getränke im Wartesaal zu lagern, anstatt in dem neu zu
schaffenden Keller?
Von 2008 bis 2015 bot sich den Besuchern des Bahnhofs dieses
Bild.
Weshalb hat man so etwas in einer so exponierten Lage
genehmigt, während man jetzt Bedenken hat, dass ein
Behindertenaufzug eventuell Eingriffe im Dach notwendig
machen könnte, die an einer vollkommen abgewandten, kaum
ins Auge fallenden Seite, die von keinem richtig wahr genommen
wird?
Nurt deshalb auf einen Aufzug zu verzichten um zu verhindern,
dass das rückwärtige Dach unangetastet bleibt, kann doch wohl
nicht in unserem Sinne sein. Was wiegt mehr? Dass Recht auf
Barrierefreiheit für Menschen mit Handycap, oder die kaum
betrachtete rückwärtige Ansicht eines Gebäudes, um das man
sich bis vor 8 Jahren reichlich wenig geschert hat.
Wir haben vor, im Dachgeschoß des Bahnhofs eine große
Eisenbahnanlage aus einem Nachlass aufzubauen, die Kindern
und Erwachsenen an Wochenenden als Attraktion dienen kann.
Wie sollen da behinderte Menschen hinkommen ohne Aufzug?
So sieht die gleiche Stelle übrigens heute aus:
lebendig, begrünt, einladend
nur das rote Kunststofffenster ganz oben in der Mitte im Bild
passt nicht so ganz.
Während ich heute die Fenster dreiflügelig und aus Holz
einbauen muss, hat man noch im Jahr 2011, als die DB
Eigentümer war, rote zweiflüglige Kunststoffenster einbauen
lassen.
Wie heißt der Spruch doch gleich. Alle sind gleich, bloß manche
sind halt gleicher.
Der Bahnhof, der jahrelang einen
Dornröschenschlaf geführt hat, ist zum
Leben erwacht.
Das unsägliche Possenspiel um den Erwerb 2013 hat den Bahnhof in das Licht der
Öffentlichkeit gerückt und mir eine Popularität verschafft, die dazu geführt hat, dass ich
bei den letzten Kommunalwahlen als grüner Kandidat Stimmenkönig wurde und den
zweithöchsten Stimmenanteil aller Gemeinderatskandidaten erhalten habe. Dies führte
dazu, dass ich nunmehr auch das Ehrenamt eines stellvertretenden
Oberbürgermeisters der Stadt Balingen bekleide.
Ein Stammgast, der leider vor zwei Monaten verstorben ist, hat das noch im Jahr 2014
in einem Leserbrief so beschrieben: Ich als Vielfahrer komme weit genug herum, um
beurteilen zu können, dass es weit und breit keinen liedrigeren Bahnhof gibt.
Ein halbes Jahr nach diesen Zeilen wurde er gern gesehener Gast in unserem Café
und hat es bis zu seinem Tod als seine Heimat angesehen. Durch einen Unfall
gehandikapt konnte er nur ganz schlecht Treppen steigen. Er hätte sich als überzeugter
Eisenbahnfan gerne bei uns eingemietet. Ich habe ihm immer wieder versprochen, dass
wir mit dem Einbau eines Aufzuges die Voraussetzung dafür schaffen. Für ihn kommt
das jetzt leider zu spät. Wenn es nach dem Landesdenkmalamt geht, wohl auch für alle
anderen Gäste, die keine Treppen steigen können.
2023 kommt die Kleine Landesgartenschau nach Balingen. Schon mit dem Einbau des
Cafés habe ich die Weichen dazu gestellt. Ebenso mit dem Hotel (eröffnet 2019), oder
dem seit 2014 im Gebäude angesiedelten E-Bike-Center.
Wir können alles, außer Innovation.
Eigentlich sollte man sich doch vorstellen, dass die Frage an einen gerichtet wird: Herr
Seifert, wie können wir Ihnen helfen?
Statt dessen hört man von allen Seiten, dass die Denkmalschutzabteilungen
unterbesetzt und vollkommen überlastet sind. Ist das mein Problem?
Irgendwie erinnert einen das an das Buch „Mythos Überforderung“ von Michael
Winterhoff. Alles wird so lange weitergereicht im Zuständigkeitswirrwar, bis es sich von
selbst erledigt hat.
"Ein befreundeter Architekt erzählte mir, dass es für ihn ganz normal sei, wenn die
Bewilligung eines eingereichten Bauantrags viele Wochen, manchmal sogar Monate
dauere. Doch statt der erwarteten Genehmigung erreichen ihn nach Wochen des
Wartens immer wieder Rückfragen. Ein Beispiel für eine solche Rückfrage: »Wird der
Baum auf dem Grundstück dem Gebäude nicht zu viel Licht wegnehmen?« Der
Architekt antwortete: »Wie Sie den Plänen entnehmen können, steht der Baum im
Norden des Bauvorhabens. Sein Schatten kann also nicht auf das Haus fallen.« Mit ein
wenig Nachdenken hätte der Sachbearbeiter selbst darauf kommen können, die
Rückfrage war unnötig. Eine Woche später hat der Architekt die nächste Rückfrage im
Briefkasten. So geht das Spiel immer weiter: Rückfrage des Bauamts. Antwort des
Architekten. Eine Woche warten. Rückfrage des Bauamts. Antwort des Architekten.
Eine Woche warten ...
Der Architekt sagt es ganz offen: Er ist überzeugt, dass es sich um eine reine
Verschleppungstaktik handelt. Es ist natürlich nicht die Rede davon, dass jemand im
Amt ihm persönlich Böses will. Dem zuständigen Sachbearbeiter geht es allein darum,
dass er den Vorgang möglichst schnell wieder vom Tisch hat. Eine abschließende
Entscheidung ist ihm viel zu aufwendig. Also wird der Ball zurückgespielt, obwohl er
auch im Tor versenkt werden könnte.
Kurzfristig gesehen, hat er sich die Arbeit erleichtert.Doch mit jedem Projekt, das er
nicht endgültig abschließt, ist ein weiterer Ball mehr in der Luft. Die Überforderung ist
bei solch einer Arbeitsweise vorprogrammiert. Statt 10, 20 Projekten hat er irgendwann
100 auf dem Tisch. Die kann er nur noch halbwegs unter Kontrolle halten, indem er sie
sich so schnell wie möglich wieder vom Hals schafft. Also weiter das Rückfrage-Spiel
spielen - möglichst über den Postweg, damit lassen sich weitere zwei, drei Tage
rausschinden. So wird aus einem Bauamt ein Bauvermeidungsamt."
Aus: Michael Winterhoff: Mythos Überforderung. Was wir gewinnen, wenn wir uns
erwachsen verhalten. Gütersloh 2015, S. 22-23.
Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass die Verwaltung für uns und nicht wir
für die Verwaltung zuständig sind.
Die Begründung der Ablehnung ist da:
Das Landesamt für Denkmalpflege hat erhebliche Bedenken gegen
die Errichtung neuer Kellerräume unter dem bestehenden
Wartesaal. Der Verlust einer bauzeitlichen Bodenplatte stellt einen
erheblichen Eingriff in die Denkmalsubstanz dar, zumal der Eingriff
ausschließlich der Schaffung weiterer Nebenräume dient.
Das Landesamt für Denkmalpflege gibt zu bedenken, dass beim
Bau des Bahnhofgebäudes mutmaßlich aus ökonomischen
Erwägungen eine Teilunterkellerung realisiert wurde. Daher ist
plausibel, dass die Fundamente des Bahnhofgebäudes in den
unterkellerten und nicht unterkellerten Bereichen auf
unterschiedliche Sohltiefen geführt wurden. Ohne entsprechende
Voruntersuchungen kann daher nicht ausgeschlossen werden,
dass für das geplante Vorhaben bestehende Fundamente
unterfangen werden müssten. Bei einem Aushub unter bestehende
Fundamentsohlen ohne adäquate und mit den Denkmalbehörden
abgestimmte Maßnahmen, drohen jedoch erhebliche Schäden am
Kulturdenkmal. Aus diesem Grund hat das Landesamt für
Denkmalspflege erhebliche Bedenken gegen die vorgelegte
Genehmigungsplanung des Kelleraushubs.
In den nebenstehenden Erläuterungen werden die Gründe aufgeführt, die für
eine Baugenehmigung sprechen. Die erstellte Statik und die dazu
vorgenommene Prüfstatik haben eine Unbedenklichkeit der Eingriffe in die
Bausubstanz ergeben.
Aus den bisherigen Baumaßnahmen wissen wir, dass auch die Innenmauern
eine ausreichende Gründung weit unter die Kelleroberkante aufweisen.
Mit einer Sohlentiefe größer 50 cm und einer Mauerstärke von ebenfalls 50
cm in Beton ist eine ausreichende Sicherheit gegeben.
Wir haben aktuelle an der Maueröffnung vom Nordkeller zu dem zukünftigen
Getränkelager in die Tiefe gebohrt und feststellen müssen, dass der 40 cm
lange Betonbohrer an verschiedenen Stellen immer noch im Beton gebohrt
hat, während er schon bis zum Anschlag auf dem Bodenniveau war.
Wenn wir die Unterkellerung nicht vornehmen können, sind wir gezwungen,
die Kisten anderweitig zu lagern. Hierfür bleibt aus Platzgründen nur noch
der Wartesaal übrig.
Wie dies aussehen kann, haben wir hier anhand einer Computersimulation
angefertigt. Bei den Rückmeldungen liegt im Moment die weiße Variante (die
Farbe der Unschuld) auf dem ersten Platz.
Zufall, Wunder, oder schicksalhafte Fügung
Wir dürfen jetzt doch bauen ! Weshalb nicht
gleich so?
Nachdem ich nicht mehr daran gedacht habe, dass es zu geschichtlicher Zeit noch zu
einem positiven Entscheid kommt, ereilt uns die freudige Nachricht, dass
….das Landesamt für Denkmalpflege seine Bedenken gegen die
Unterkellerung der Wartesaals des Bahnhof mittlerweile
zurückgestellt hat. Nachdem auch die weiteren Fachbehörden
keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben vorgebracht haben
und der Bericht des Prüfstatikers vorliegt, ist der Antrag auf
Unterkellerung nunmehr genehmigungsfähig….
Eigentlich ein Grund zur Freude, wenn da nicht die folgenden Umstände einen
schlechten Beigeschmack liefern würden
1.
der angedachte Baubeginn Mitte Januar hätte dazu geführt, dass wir jetzt bald
fertig wären
2.
wir müssen jetzt Gäste, die nach den Lockderungen wieder zu uns gefunden
hätten abweisen, da eine mit Lärm und Erschütterungen verbundene Maßnahme
nicht zumutbar ist
3.
der Bauunternehmer von der Alb hatte (froh über eine Baustelle in der Winterzeit)
die Zeit eingeplant, die jetzt mit anderen Baustellen natürlich in Kollision kommt
und heißen könnte, dass er wiederum erst in Tagen, oder Wochen anfangen kann
4.
die Bauarbeiten (ab Beginn März geplant) in der Bahnhofstrasse im
Zusammenhang mit der Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes kollidieren jetzt mit
den Ausbauarbeiten und führen zu einem erheblichen Mehraufwand
5.
ein Jahrgänger, der sich in den kalten Monaten in seinem Zwangsurlaub
gelangweilt hat, hätte mir drei Wochen unentgeltlich geholfen
6.
und und und
Wie kann ein Bediensteter der Verwaltung, der jeden Monat sein
Salär sicher hat, nachvollziehen, was es heißt, unternehmerisches
Risiko zu tragen? Die getroffenen Entscheidungen, noch dazu,
wenn sie zu Verzögerungen führen, haben immer finanzielle
Konsequenzen.
Die Zeche zahle immer ich, ob das nun die Rechnung für ein
auferlegtes Gutachten ist (beim Hotelumbau ein Gutachten für
5.000€ das in den Schubladen verstaubt), oder die
Zeitverzögerung, die im vorliegenden Fall wahrscheinlich in einer
Größenordnung höher als 20.000€ (je nachdem, wie schnell die
Erholung jetzt kommt) liegt.
Hier muss sich grundlegend etwas ändern. Wir können uns nicht
brüsten, eine digitale Gesellschaft zu werden, die schneller
Entscheidungen trifft, wenn, wie hier der ganze Prozess mehr als 4
Monate dauert.
Es muss jetzt etwas in dieser Richtung geschehen. Zu viele, mit
denen ich bisher gesprochen habe, haben die gleichen schlechten
Erfahrungen gemacht. Da stimmt etwas grundlegendes im System
nicht.
Denkmalschutz darf nicht zum Selbstzweck
verkommen.
Die technischen Unterlagen des
geplanten Aufzuges wurden mit
dem Bauantrag übergeben. Aus
diesen ergibt sich eindeutig, dass
dieser Aufzugtyp keine Überfahrt
und keine Unterfahrt benötigt. Die
technischen Merkmale sind aus
den vorgelegten Unterlagen
ablesbar. Diese Rückfrage deutet
eigentlich darauf hin, dass man
sich nicht die Mühe gemacht hat,
die Unterlagen zu sichten.
Blick vom
Bahnsteig
Die Durch-
dringung der
Dachhaut ist
abhängig von
der Fuss-
bodenhöhe
des Dachge-
schosses.
Im Maximal-
fall 20 mal 20
cm etwas
oberhalb des
Schneefang-
gitters.
Quo Vadis Wartesaal
Diese geschlossene Ausführung resultiert aus den
Brandschutzanforderungen, die eine
entsprechende brandsichere Einhausung des
Aufzuges verlangen
Zitat: Lage und Orientierung des geplanten
Aufzugs sind maßgeblich für die
Beurteilung des gesamten Vorhabens.
Deswegen verbietet sich aus Sicht des
Landesamts für Denkmalpflege eine
Teilbaufreigabe zur Unterkellerung des
Wartesaals, bevor die Genehmigungs-
fähigkeit des geplanten Aufzugs
abschließend geprüft werden konnte.
Nach welchen Kriterien wird denn entschieden, ob ein
Aufzug überhaupt genehmigt werden kann? Das ist doch
im Endeffekt dem persönlichen Geschmack des
Sachbearbeiters geschuldet.
Es gibt doch keine verbindlichen Vorgaben, sondern nur
subjektive Entscheidungen jedes einzelnen. Und jeder
versteckt sich hinter jedem, so lange bis der Vorgang sich
von selbst erledigt und der Bauherr keine Lust mehr hat.
Ein aktuelles Beispiel ist die Möglichkeit aus einer
Injektionsflasche 7 Covid19-Impfdosen zu erzielen. Was
technisch möglich ist und angesichts fehlenden Impfstoffs
eigentlich dringend gebraucht wird, unterwirft man jetzt
erst mal einer intensiven Prüfung, bevor man es tut.
Diese Paketstation wurde tatsächlich 2008
genehmigt. 2016 hat man sich dann darüber echauffiert,
dass die Terassentüre eine 2/3 - 1/3 Teilung hatte
Was ein Glück, dass deutsche Bürokratie auch
mal Vorteile bietet. So ein Virus geht im
Behördendschungel ja voll unter und wird dann
wirkungslos
Hier die Stellungnahme zur
Ablehnung des Denkmalamtes.