11. Januar 2013
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben muss beim Erwerb eines Objektes, das in einem Sanierungsgebiet liegt
eine Sanierungsgenehmigung erteilt werden. Zur Prüfung dieses Sachverhaltes fand eine vierstündige Besprechung
im Bauamt mit Herrn Steidle, Herrn Wagner, Frau Stengel und mir statt.
Obwohl lediglich der Vorplatz im Sanierungsgebiet liegt und nicht das Bahnhofsgebäude selbst, wird die Konzeption
der Sanierung geprüft und auch die Frage, ob ich in der Lage bin eine Sanierung in einem bestimmten Rahmen
durchzuführen.
Dieses Verfahren kann bis zu 4 Monaten ab dem 27.12.2012 beanspruchen. Die anschließende 2-Monatsfrist für die
Möglichkeit das Vorkaufsrecht auszuüben blockiert alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bahnhof. Ich kann
weder Mietverträge abschliessen, noch irgendwelche Baumassnahmen in Angriff nehmen. Die Umstellung der
Heizung auf Kraft-Wärme-Kopplung ist dabei natürlich auch betroffen.
Die Frage warum ausgerechnet das Bahnhofsgebäude nicht Bestandteil des Sanierungsgebietes ist wurde
dahingehend beantwortet, das dieses dann einen zu hohen Anteil aus dem Sanierungsprogramm beanspruchen
könnte und das Gebäude 2006 (zum Zeitpunkt der Erstellung des Sanierungsplanes) im Besitz der DB war.
Hinweis: Bei Gebäuden in Sanierungsgebieten bestehen Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen oder
zinsverbilligten Darlehen.
Nach meinem Angebot vom 8. Januar der Stadt den Vorplatz zum Kauf anzubieten wurde mir eine neue Variante
unterbreitet. In Form einer Widmung sollte ich der Stadt das Recht übertragen den Platz gestalten zu können. Die
Verkehrssicherungspflicht würde dann auch auf die Stadt übergehen, Gelder fließen aber keine. Ich bleibe weiter
eingetragener Eigentümer.
Grundlage dieses Vorschlages war die Begründung, dass das Gebäude und der Vorplatz eigentlich eine Einheit
bilden und gar nicht getrennt betrachtet werden sollten.
Im Kaufvertrag wurden 150€/m² für den Grundflächenanteil angesetzt. Nach dem Argument der Bauverwaltung ist
aber der Grund, auf dem das Bahnhofsgebäude steht mindestens 280€/m² wert. Zieht man also von den 219.000€
für den Grundanteil die 168.000€, die auf das Bahnhofsgebäude entfallen ab, bleibt für den Vorplatz nur noch ein
Wert von 51.000€ übrig. Würde ich der Stadt den Platz zu diesem Preis verkaufen müsste ich dann an die DB den
Differenzbetrag zu dem eigentlichen angesetzten Preis überweisen. Nach dieser Betrachtung verschenke ich das
Grundstück dann nicht nur, sondern muss auch noch einen Aufschlag bezahlen.
So ist also die Widmung das großzügige Angebot der Stadt ihrerseits dann natürlich auf das Vorkaufsrecht
verzichten zu können. Laut Herrn Steidle erwartet die Balinger Bevölkerung, dass die Stadt das Vorkaufsrecht
ausübt. Dies kann ich aus den Reaktionen vieler Balinger seit meinem Kauf nicht bestätigen.
Zur Verdeutlichung welche möglichen Konstellationen zu welchem Preis geführt hätten habe ich das folgende
Diagramm erstellt.
Hätte die Stadt mit ihrem Gebot den Zuschlag erhalten verbliebe für den Vorplatz noch ein Preis in Höhe von
109.500€. Mit der Abgabe des Angebotes am 12.12.2012 hat man öffentlich zu erkennen gegeben, dass der in dem
Kaufvertrag genannte Preis von 150€ akzeptiert ist.
Würde man das Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen bliebe es beim gleichen Preis.
Weshalb kommt man jetzt auf die Idee den Wert des Vorplatzes so weit runter zu rechnen, dass man mittels einer
Widmung dann den Platz zum Nulltarif erhält?
Weshalb zahlt man für den Erwerb des Ankers (Bahnhofstr. 19) 325.000€ (die Höhe der Kaufsumme habe ich über
den Vorbesitzer erfahren) für etwas mehr als 400m² und kommt bei der annähernd doppelten Grundfläche vor dem
Bahnhof auf einen Quadratmeterpreis, der nicht einmal einem Zehntel dieses Preises entspricht?
Welchen Sinn sollte es für mich machen weiter Eigentümer eines Platzes zu bleiben an dessen Gestaltung ich in
keinster Weise mitreden kann?
Die Stadt will in einem nächsten Schritt für den Bahnhofsbereich einen Bebauungsplan erstellen. In diesem ist der
Bahnhof als Baukörper enthalten. Im Sanierungsplan aber nicht.
Welche logische Begründung gibt es für diese Diskrepanz?
Man erklärt mir, dass die Bestimmung für die Auflagen und Förderungen in Sanierungsgebieten alle strikt nach
gesetzlichen Vorgaben zu handhaben sind. Die Grenzziehung unterliegt aber der willkürlichen Entscheidung des
Bauamts. Der Hinweis, dass ja der Gemeinderat durch seine demonkratische Entscheidung diese Grenzen gezogen
hat täuscht nicht darüber hinweg.
Die Chronik
Der Bahnhofsvorplatz
Ich habe am Samstag beim Einkauf auf dem Markt, beim wohlverdienten Kaffee in der Genießbar und
letztendlich beim Balinger Bürgertreff mit vielen Balingern über die Ereignisse im Zusammenhang mit meinem
Erwerb des Bahnhofes sprechen können. Sehr oft wurde ich spontan von Bürgern/innen, die ich bislang nicht
kannte, darauf angesprochen.
Es hat mich sehr gefreut wie gut man in der Bevölkerung nicht nur durch die Publikationen auf meiner
Webseite, sondern auch durch die öffentliche Berichterstattung im Bilde ist.
Äußserst positiv wurde der Umstand aufgenommen, dass ich die Angelegenheit zu einer öffentlichen
Angelegenheit gemacht habe und die Bevölkerung durch meine Webseite “mitnehme”.
Die nicht selten gefallene Bemerkung “Jetzt haben Sie es denen aber mal richtig gezeigt” kann jeder für sich
interpretieren. Vielleicht führt der ganze “Fall” einmal dazu sich auch in der Verwaltung Gedanken zu machen,
weshalb die öffentliche Wahrnehmung wohl etwas Anderes ist als das, was man sich selbst gegenüber
permanent einredet.
Hier eine Sammlung an Kurzbemerkungen zu der Frage: “Sollte ich das Angebot annehmen mittels einer
Widmung der Stadt den Platz quasi zum Nulltarif zu überlassen.”
...Und Sie zahlen die Zeche!...
...Halten die Sie für so blöd?... (4 mal genannt)
...Die glauben immer noch, dass sie mit den Balingern alles machen können...(2 mal genannt)
...Wollen die damit von ihrem eigenen Unvermögen Geschäfte abzuschliessen ablenken?...
...Pfeift´s denen?...
...Ihr Engagement beweißt Weitsicht und Courage...
Ein aktuelles
Stimmungsbild